Allgemeine Geschäfts-bestimmungen
Version 01.01.2026
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen regeln die vertraglichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit. Wenn die zuständige Beraterin / der Berater gemeint ist, wird nachfolgend der Firmename <AITvocat> verwendet. Der Auftraggeber wird per <Du, Dein Unternehmen> oder – etwas formeller – <Klient> bezeichnet. Zusammen sprechen wir von den <Parteien>.
1. Welche Rolle AITvocat einnimmt
B2B: Damit AITvocat eine Geschäftsbeziehung mit Dir eingehen kann, musst Du als Unternehmen oder Unternehmer:in handeln. AITvocat berät keine Konsument:innen.
Sachgebiet: AITvocat bietet Dir eine moderne Strategie- und Innovationsberatung, insbesondere in AI & Cloud Business Development, Compliance und der Nutzung von neuen Technologien. Im Fokus stehen Prozess- und Organisationsmanagement, Governance, Risikomanagement sowie geschäfts- und produktorientierte Beratung in der Digitalregulierung, einschließlich der relevanten EU-Vorschriften mit Fokus auf Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Datenschutz und Informationssicherheit.
Sorgfalt: AITvocat verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der nötigen Professionalität und Sorgfalt durchzuführen. Aber einen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis kann und darf Dir AITvocat nie versprechen.
3. Was AITvocat von Dir braucht
Transparenz: Damit AITvocat Dich gut beraten und unterstützen kann, braucht es vollständige und richtige Informationen von Dir – und zwar nicht nur am Anfang, sondern auch laufend während der Zusammenarbeit. AITvocat darf grundsätzlich davon ausgehen, dass Deine Informationen stimmen. Falls Du AITvocat unter einem anderen Sachverhalt oder anderem Auftrag Dinge mitgeteilt hast, die auch für Dein aktuelles Anliegen wichtig sind, weise die zuständige Beraterin / den Berater aktiv darauf hin.
Kontakt- und Geschäftsdaten: Wenn sich bei Dir etwas ändert – insbesondere Deine Kontaktdaten oder geschäftlichen Verhältnisse – , informiere AITvocat umgehend darüber. AITvocat wird die gleiche Sorgfalt Dir gegenüber zeigen.
4. Vergütung
Honorar: Das geschuldete Honorar bemisst sich nach effektivem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundenansätzen. Der Aufwand wird in Einheiten von 0.1 Stunden erfasst zzgl. 5 % Digital- / Auslagenpauschale.
Expert-as-a-Service („EaaS“): Das EaaS-Modell ist monatlich im Voraus buchbar ab einen Mindestumfang von einem (1) Arbeitstag je Woche oder einen höheren, von Dir gewählten Umfang. Das vereinbarte Monatskontingent kann freiwählbar für Beratung, Compliance Reviews, kurzfristige Einschätzungen, Begleitung von Projekten usw. sowie sonstige angebotene Dienstleistungen genutzt werden. Du kannst den Umfang des Kontingents monatlich im Voraus flexibel bis zum Mindestumfang anpassen oder das EaaS-Abo pausieren; Änderungen gelten jeweils ab dem Folgemonat, soweit Du bis spätestens 25ten Deine gewünschte Änderung per E-Mail mitteilst.
Optionale Zusatzleistungen und Ad-hoc-Aufträge können jederzeit separat beauftragt und werden ausserhalb des EaaS-Kontingents gesondert vergütet.
Nicht genutzte Arbeitsstunden können bis zu maximal fünf (5) Stunden in den unmittelbar folgenden Monat übertragen werden; darüber hinausgehende Stunden verfallen ersatzlos. Eine Rückerstattung bereits bezahlter EaaS-Gebühren ist ausgeschlossen. Auf Wunsch stellt Dir AITvocat jedoch eine entsprechende Gutschrift für zukünftige Leistungen aus.
Reisen: Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Reisen in Deinem Auftrag eine Fahrtkostenpauschale mit privatem PKW von CHF 0,76 / km bzw. von EUR 0,30 / km als vereinbart. Bahn, Flug, Übernachtung, Nebenkosten sowie Annullierungs- und Reisemehrkosten werden nach den tatsächliche Kosten gegen Belegvorlage abgerechnet. Reisezeit gilt als abrechenbarer Zeitaufwand, sofern diese nicht für Deinen Auftrag genutzt werden kann. Verpflegungspauschalen werden auf Grundlage der geltenden steuerlichen Pauschalen am Leistungsort abgerechnet.
Auslagenersatz: Fremdgebühren (z. B. Behördengebühren, Kurier- und Botenleistungen) sowie sonstige Fremdaufwände sind nicht inbegriffen. Diese sind per Vorauszahlung zu leisten. Folgen aufgrund verspäteter Vorausleistung gehen zu Lasten Deines Unternehmens. AITvocat ist nicht verpflichtet, den Auslagenersatz vorschiessen – selbst dann nicht, wenn die Rechnung namentlich auf AITvocat gestellt wurde.
Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt periodisch, in der Regel monatlich und jederzeit auf Dein Verlangen. EaaS-Abo, Pauschalen werden per Vorauszahlung abgerechnet. Du erklärst Dich damit einverstanden, ausschiesslich digitale Rechnungen zu erhalten und verzichtest auf das Recht, Rechnungen per Post zu erhalten.
Mehrwertsteuer: Allfällige Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz abgrechnet, soweit nicht eine vom Gesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt. Für Klienten in EU-Mitgliedstaaten wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen; es gilt das Reverse Charge Verfahren (Art. 196 MwStRL – EU 2006/112/EG).
Zahlungsfrist: Vorschüsse und Vorauszahlungen sind sofort, sonstige Rechnungen innert zwanzig (20) Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Säumnis treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Zugleich ist AITvoact diesfalls berechtigt, jede Tätigkeit sofort einzustellen. AITvocat wird Dich vorab kontaktieren und um Klärung in angemessener Frist bitten.
Vorschüsse: AITvocat ist berechtigt, für Erstaufträge, in Einzelfällen oder fortlaufenden Tätigkeiten angemessene Vorschüsse auf die voraussichtlich entstehenden Honorare, Gebühren und Auslagen zu verlangen. Diesfalls ist der Beginn der Tätigkeiten von dem vorherigen Zahlungseingang abhängig. Vorschüsse werden nicht verzinst und auf die endgültige Vergütung angerechnet. Über gezahlte Vorschüsse wird bei Beendigung des Mandats abgerechnet; einen etwaigen Überschuss wird AITvocat zurückerstatten.
5. Kündigung, Beendigung
Die Zusammenarbeit lebt vom gegenseitigen Vertrauen. Du kannst den Auftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail beenden. Dasselbe Recht hat auch AITvocat. Du bleibst verpflichtet, sämtliche bis dahin angefallenen Zeitaufwände, Auslagen und sonstigen Kosten zu begleichen. Dazu gehören auch die weiteren Aufwände, die notwendig sind, um den Auftrag ordnungsgemäß abzuschließen (z. B. Informationsübermittlung, Dossiererstellung für eine Nachfolgeberaterin / einen Nachfolgeberater).
6. Geistiges Eigentum
Klientenmaterialien: Alle Rechte an von Dir übermittelten Dokumenten, Daten und sonstigen Materialien verbleiben bei Dir bzw. den jeweiligen Rechtsinhabern. AITvocat ist berechtigt, die überlassenen Unterlagen zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Bei Auftragsende hat AITvocat Dir auf Deinen Wunsch, mit der nachstehenden Präzisierung, alle überlassenen Informationen auszuhändigen. Machst Du von diesem Aushändigungsanspruch keinen Gebrauch, so wird AITvocat die Informationen für zehn (10) Jahre archivieren (und darf sie nachher ohne Rückfrage vernichten). Soweit Du bereits während des Auftrags Kopien und Scans erhalten hast, gilt der Aushändigungsanspruch mit nachfolgender Besonderheit ausdrücklich als erfüllt. Im Original übergebene Dokumente kannst Du trotz bereits erhaltener Kopien und Scans gegen Erstattung der tatsächlichen Umkosten und Portokosten herausverlangen.
Arbeitsergebnisse: Die zuständige Beraterin / der Berater bleibt Urheber:in und Inhaber:in sonstiger Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Ergebnissen. Nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhälst Du und Deine verbundenen Unternehmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zwecks Verwertung im internen Geschäftsbetrieb. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse intern umfassend zu nutzen, zu verändern und intern weiterzuverarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte oder eine gesonderte kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. Zur Vermeidung von Missverständnissen gelten als Dritte im Sinne dieser Bestimmung nicht professionelle Berater, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Auditoren oder sonstige Berater, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7. Verschwiegenheit
AITVocat behandelt Deine vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnis und in Überinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen als vertraulich. Für die Erfüllung beruflicher Standards, für die Abklärung von Interessenkollisionen sowie zum Informationsaustausch mit Deinen Mitarbeitenden und extern autorisierten Berater:innen oder beigezogenen Dritten, z. B. Sachverständige, Auditoren, Mediatoren ist AITvocat von der Geheimhaltung befreit. AITvocat hält Dich über eine Korrespondenz mit Dritten auf dem Laufenden – und zwar über die Kommunikationswege, die wir vereinbart haben. AITvocat darf zudem eigene Mitarbeitende und externe IT-Dienstleister (einschließlich IT-, Cloud- und KI-Lösungen) beiziehen. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die AITvocat für auftragsbezogene Leistungen beizieht, werden dazu verpflichtet, Deine vertraulichen Informationen nach dem Stand der Technik und gemäss den anwendbaren Gesetzen geheimzuhalten.
8. Datensicherheit
AITvocat wählt die eingesetzten digitalen Systeme und Dienstanbieter sorgfältig aus und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Deine Daten zu schützen. Dir ist bewusst, dass bei digitalen Informationsverarbeitungen (z. B. per E-Mail, Cloud, Videokonferenzen, etc.) trotz angemessener Bemühungen ein Restrisiko von unbefugtem Zugriff, Datenverlust oder Manipulation besteht. Schäden durch Verlust, Verzögerung, Manipulation oder unbefugten Zugriff im Rahmen elektronischer Informationsverarbeitung werden daher nur ersetzt, wenn sie auf grobem Verschulden oder Vorsatz beruhen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erklärst Du Dich mit der Nutzung normaler, unverschlüsselter elektronischer Kommunikation (E-Mail) einverstanden. Auf Wunsch kann ein höheres Sicherheitsniveau abgestimmt werden.
9. Änderungen dieser Bestimmungen
Änderungen dieser Bestimmungen während eines laufenden Auftrags sind zulässig, wenn sie Dir zuvor in Schriftform oder direkter elektronischer Kommunikation (z. B. per E-Mail) mitgeteilt werden. Sie gelten als genehmigt, wenn Du innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung nicht ebenfalls in Schrift- oder Textform (E-Mail) widersprichst.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Mandatsbeziehung ergeben, gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Kantons Schwyz zuständig, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Für Mandanten mit Sitz in Deutschland steht es beiden Parteien darüber hinaus frei, nach ihrem Ermessen Klage vor den Gerichten am Sitz des Mandanten in Deutschland zu erheben.
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